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Berufsunfähigkeitsversicherung - Selbstständig oder als Kombination?

Autorenbild: Tim Tim

Wer hat es nicht schon einmal geträumt, sein Leben lang arbeitslos zu sein und trotzdem jeden Monat auf ein dickes Bankkonto zu schauen? Ja, genau - keiner! Denn Arbeit ist für die meisten von uns notwendig, um den Lebensunterhalt zu sichern. Aber was passiert, wenn plötzlich eine Krankheit oder ein Unfall die Fähigkeit zur Arbeit raubt? Hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel.


Aber solltest du dich für eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden oder ist es sinnvoller, sie mit einer Rentenversicherung zu kombinieren? Das ist die Frage, vor der viele Berufsstarter stehen aber leider oft nicht ausreichend informiert sind, um eine richtige Entscheidung zu treffen.


Das Ergebnis: Man schließt das sich gut anhörende und vom Versicherungsberater empfohlene Produkt ab ohne zu wissen, was man da eigentlich hat und welche Folgen das nach sich ziehen kann. Hier ist es besonders wichtig darauf zu achten was man abschließt, denn die steuerliche Behandlung spielt eine große Rolle.


 

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung


Vorteile:

  • Hohe Flexibilität

  • Individuelle Anpassung der Versicherung an die Bedürfnisse

  • Ggf. höhere Rentenzahlungen im Vergleich zu einer kombinierten Versicherung

  • In der Regel Nachversicherungsmöglichkeiten

  • Dynamik in der BU-Rente möglich

Nachteile:

  • keine Altersrente

  • meist reine Risikoversicherung/ keine Beitragsrückerstattung

Steuerliche Behandlung:

  • Auch Beiträge können steuerlich als Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Das ist jedoch nur der Fall, wenn der dafür vorgesehene Freibetrag noch nicht durch die Kranken­versicherung und die Pflege­versicherung ausgeschöpft ist, was eher selten vorkommt. Für Angestellte und Beamte ist der Freibetrag in 2023 1900€ für Selbstständige 2800€.

  • Die Besteuerung der Rentenzahlung gestaltet sich auf der anderen Seite – zumindest aus Sicht des Versicherten – angenehm. Finanzämter legen hier das Prinzip der Ertragsanteil Besteuerung an. Heißt in der Praxis, dass § 55 EStDV in Verbindung mit § 22 EStG zum Tragen kommt. Hintergrund: Die BU-Rente aus Schicht 3 wird als Leibrente bewertet. Wie funktioniert die Steuererklärung zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Entschuldige bitte die Paragraphen Reiterei aber es gehört fachlich dazu aber nun ein Beispiel zum Verständnis. Angenommen, eine BU-Rente mit 1.500 Euro monatlich wird ab 52 Jahren bis zum 67. Lebensjahr, also 15 Jahre lang, bezogen. Damit ergibt sich nach § 55 EStDV ein Ertragsanteil von 16 Prozent. Die Höhe des Rentenbezugs von 18.000 € jährlich bedeutet also im Endeffekt, dass 2.880 Euro als Ertragsanteil der Besteuerung unterliegen. In der Praxis liegt die Rente damit deutlich unter den Freibeträgen (Beiträge, ab denen im Steuerrecht Steuern anfallen).

Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit eine Basis/ Rürup-Rente


Die Rürup-Rente (auch: Basisrente) ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Wer diese Renten­versicherung nutzt, kann seine Beiträge bis zu einer bestimmten Obergrenze von der Steuer absetzen.

Du kannst eine Rürup-Rente inklusive Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) abschließen. Solange der Beitrag zur Altersvorsorge den höheren Anteil ausmacht, kannst du die gesamten Kosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings sind hier hohe Kosten und Nachteile bei der Auszahlung der Berufsunfähigkeit­rente zu beachten. Die BU wird hier immer als Zusatzvertrag abgeschlossen, die Basisrente stellt den Hauptvertrag dar.


Vorteile:

  • Altersrente und BU-Rente abgesichert

  • Steuervorteil während der Laufzeit

  • Dynamik möglich

Nachteile:

  • Niedrigere Rentenzahlungen im Falle einer Berufsunfähigkeit

  • Hohe Besteuerung im Leistungsfall

  • Weniger Flexibilität

  • Höhere Beiträge

  • Dynamik muss immer für beide Verträge vereinbart sein

  • Hauptvertrag kann nicht ohne Zusatzvertrag gekündigt werden

Steuerliche Behandlung:

  • Im Leistungsfall beginnt das eigentliche Problem dieser Kombination, denn die BU-Rente wird wie die Auszahlung einer Rürup-Rente versteuert. Diese Form der Altersvorsorge wird nach dem sogenannten Kohorten-System versteuert, einfach gesagt steigt jedes Jahr der zu versteuernde Anteil an. Im Jahr 2023 sind wir bereits bei 87% Steuerpflicht und ab 2040 bei 100%. Wenn du also eine BU mit einer Basisrente koppelst und nach 2040 berufsunfähig wirst, musst du die Leistung zu 100% mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass du eine höhere BU-Rente vereinbaren musst und somit einen grundsätzlich höheren Beitrag zahlst.


 

Fazit: Zwei Verträge sind in der Regel besser

Zwei separate Versicherungen bieten dir mehr Flexibilität bei der Gestaltung und späteren Anpassung deines Versicherungsschutzes. Durch die BU als Zusatzversicherung kannst du den Hauptvertrag auch nicht so einfach auflösen, da du bei einer Kündigung der Basisrente automatisch die BU mit kündigst, sodass du ggf. eine neue BU mit unter Umständen höherem Beitrag und Problemen bei der Gesundheitsprüfung abschließen musst. Natürlich bin ich auch der Meinung, dass ein Rentenvertrag bis zu Rente laufen sollte, doch man weis nie wie das Leben spielt und im Notfall ist eine Verfügung über das Geld sehr hilfreich.


Bei der Kombination aus Berufsunfähigkeits­versicherung und Rürup-Rente gibt es zwar Steuervorteile in der Einzahlungsphase, allerdings solltest du diese gegen die oft sehr hohen Beiträge abwägen und auch hier im Blick behalten, dass deine Flexibilität stark reduziert ist. Durch die ebenfalls gekoppelte Dynamik erhöhen sich beide Verträge stets um den gleichen Wert, sodass du hier nicht individuell wählen kannst.


Aus meiner Erfahrung heraus wird dir meist nur der Steuervorteil in der Einzahlungsphase erklärt und dir in Zahlen dargestellt wie wenig du dann eigentlich nur noch für deine Absicherung zahlst. Aus Verkäufersicht irgendwo verständlich, verkauft sich so natürlich leichter.


Leider zieht hier aber der Versicherungsnehmer im Leistungsfall den Kürzeren, da er durch die hohe Besteuerung wesentlich weniger BU Rente hat als vereinbart. Die wenigsten Berater setzen sich mit dem Kunden zusammen und besprechen diese Kehrseite der Medaille, ich möchte niemanden schlecht machen aber diese Erfahrungen habe ich bei 80% der Kunden mit diesem Produkt gemacht. Zudem wird dem Kunden oft erzählt, dass durch die Kombination die Gesamtkostenstruktur gesenkt wird, kann natürlich sein aber meistens werden die Kosten anhand des Gesamtanlagebetrags berechnet und bleiben somit gleich.


Es gibt noch weitere Möglichkeiten eine BUZ mit einer Altersvorsorge zu kombinieren wie z.B. in der betrieblichen Altersvorsorge, allerdings würde das nun definitiv den Rahmen sprengen.


Meine Devise lautet Einkommensabsicherung stets von Altersvorsorge getrennt halten. Natürlich gibt es Ausnahmefälle aber diese sind wirklich speziell und würden nun zu sehr ins Detail gehen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wenn du einen bereits bestehenden Kopplungsvertrag hast und diesen gerne überprüfen lassen möchtest, melde dich bei mir!


Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung, vereinbare jetzt einen Termin!

Lass dich von einem Experten beraten und finde heraus, welche Option am besten zu deinen Bedürfnissen und Zielen passt. Vergiss nicht, dass deine finanzielle Absicherung für die Zukunft von entscheidender Bedeutung ist. Also zögere nicht und vereinbare jetzt einen Termin für eine individuelle Beratung.






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