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Dienst oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Autorenbild: Tim Tim

Hallo lieber Leser!


Schön, dass du zurück bist und wenn du das erste mal hier bist heiße ich dich herzlichst Willkommen.


Ich möchte heute auf ein Thema eingehen, welches mir persönlich wichtig ist, da in diesem Bereich viele Fehlinformationen in der Branche kursieren und ich selbst auch schon einige Kunden hatte, die von Ihrem Berater schlecht/falsch informiert wurden.

Heute soll es um die Einkommensabsicherung für für Beamte gehen. Hier teilen sich die Meinung in der Regen in zwei Lager auf. Die einen meinen, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung das Allheilmittel ist, auf der anderen Seite wird behauptet eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre zielgerichteter.


Doch wo liegt denn die Differenz zwischen den beiden Verträgen? Beide zahlen eine monatliche Rente, welche als Einkommensersatz dienen soll, oder nicht? Richtig, aber mit einem feinen Unterschied der extrem wichtig ist. Der Knackpunkt liegt im Herzstück jeder Versicherung und zwar in der leistungsauslösenden Klausel, gleichzeitig spielt hier das Thema Berufsverweisung eine große Rolle.

 

Dienstunfähigkeitsversicherung (DU): Um in der DU Leistung zu bekommen, musst du wie der Name schon sagt dienstunfähig sein, riesen Überraschung. Was bedeutet dienstunfähig? Laut Beamtenstatusgesetz §26 sind diejenigen Dienstunfähig, die wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind oder wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Besonders WICHTIG hierbei ist allerdings, dass der Dienstherr als letzte Instanz über den Status der Dienstfähigkeit entscheidet aber dazu später mehr.


Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Um in der BU Leistung zu erhalten, muss dir ein Arzt attestieren und meist mit einem Gutachten nachweisen, dass du spezifisch in deinem zuletzt ausgeübten Beruf zu über 50% berufsunfähig bist und sich dieser Zustand innerhalb der nächsten 6 Monate voraussichtlich nicht bessert. Nach Ablauf der 6 monatigen Frist erhältst du die Leistung. WICHTIG Diese sogenannte Karenzzeit oder auch Diagnosezeitraum genannt, variiert zwischen Anbietern. Bei vermeidlichen günstigen Anbieten solltest du genau hinschauen, denn hier ist teilweise eine Karenzzeit von 24 Monaten vereinbart. Die Prüfung des Gutachtens übernimmt deine Versicherungsgesellschaft und hat bei einem ordentlichen Gutachten und einer korrekten Antragsstellung der Leistungspflicht wenig entgegen zu setzen. Durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel erhältst du unter bestimmten Voraussetzungen bereits die Leistung, wenn du nur vom Arzt "krank" geschrieben wirst und nicht erst nach Bestätigung einer Berufsunfähigkeit. Diese Klausel ist meist bei psychischen Problemen relevant, da man hier oft eine Reihe an Arztbesuchen und ggf. Therapien bewältigen muss bis die Endgültige Diagnose feststeht und im Regelfall in dieser Zeit arbeitsunfähig ist.


Somit ist grundsätzlich festzuhalten, dass diese beiden Versicherungen auf zwei verschiedene leistungsauslösende Zustände zurückgreifen. In der BU die über 50%ige Berufsunfähigkeit und in der DU, wenn dein Dienstherr dich für dienstunfähig erachtet.

 

Verweisungsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung:


Konkrete Verweisung: Das schöne an einer BU ist, dass immer und nur dein zuletzt ausgeübter für diese Prüfung relevant ist und dich die Gesellschaft nicht in einen anderen Beruf verweisen darf.

WICHTIG Diesen Verzicht auf Verweisung in noch ausübbar Berufe nennt man konkrete Verweisung. Das bedeutet: Solange du den zuletzt ausgeübten Beruf zu 50% nicht mehr ausführen kannst bist und bleibst du berufsunfähig. Wenn es einen Beruf gibt, den du ohne Umschulung und mit deiner gelernten Ausbildung angehen kannst, der gleichzeitig finanziell so gut entlohnt wird wie dein Job vor der Berufsunfähigkeit und zudem das gleiche gesellschaftliche Ansehen hat, dürfte dich die Gesellschaft hierhin verweisen. Das kommt allerdings aufgrund der eben genannten Bedingungen sehr selten vor.


Abstrakte Verweisung: Manche der vermeidlich günstigen Versicherer behalten sich das recht auf sogenannte abstrakte Verweisung vor, dies gilt es unbedingt zu prüfen! Das bedeutet, dass sie zwar auf den zuletzt ausgeübten Beruf prüfen, dich aber in jeden Job verweisen können, den du noch zu über 50% ausüben kannst und sich somit der Leistungspflicht entziehen.

Ein drastisches Beispiel für dich: Du arbeitest aktuell als Polizist und dir müssen nach einem Unfall bei einem Einsatz im Streifenwagen beide Beine abgenommen werden und sitzt von nun an im Rollstuhl. Somit wärst du nun als Streifenpolizist berufsunfähig, könntest aber unter Umständen als Türöffner in einem Pförtnerhaus oder als Telefonist in einem Büro arbeiten. Hierdurch entfällt die Leistungspflicht des Versicherers bei abstrakter Verweisung.

 

Verweisungsklausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung:


In der DU wir nicht zwischen konkreter und abstrakter Verweisung entschieden. Durch das Beamtenstatusgesetz wird die weitere Zitat "Verwendbarkeit" eines Beamten geregelt um Ihn nicht als dienstunfähig in den Ruhestand schicken zu müssen. Laut Gesetz wird derjenige nicht in den Ruhestand versetzt, der anderweitig einsetzbar ist.


Dieser Punkt wird im Gesetz weiter ausgeführt, denn das Beamtenstatusgesetz sieht innerhalb den Dienstherrn eine abstrakte Verweisung vor. Denn eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. Zudem ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllt werden. WICHTIG: Beamtinnen und Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.


Als wäre das noch nicht genug kann zur Vermeidung der Versetzung in die Dienstunfähigkeit der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.

 

Das sitzt. Unter diesen Voraussetzungen ist es natürlich meist schwieriger dienstunfähig als berufsunfähig zu werden, denn um in der DU an die Leistung zu kommen, muss der Dienstherr dich vorher in die Dienstunfähigkeit verweisen.


Also einfach eine BU abschließen? So einfach ist es leider nicht. Bei speziellen Ämtern kann es sein, dass du dienstunfähig geschrieben wirst, dein Anbieter deiner BU dich aber noch über 50% berufsfähig sieht, somit würdest du keine Leistung aus der BU erhalten.


In der DU natürlich anders herum, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, wirst du vorab verwiesen und erhältst keine Leistung, ggf. hättest du aber aus einer BU eine Leistung erhalten.


Ja du erkennst es richtig man dreht sich hier irgendwie im Kreis. Ein alter Freund sagte mal zu mir "Tim wer nicht um die Ecke denkt, dreht sich den ganzen Tag im Kreis". Also lass uns um die Ecke denken.


 

Was ist denn aber jetzt die Lösung dieses Problems? Die beste Lösung ist die beiden Produkte zu koppeln, also entweder beide abzuschließen oder eine DU mit BU-Klausel abzuschließen, so bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Das stellt natürlich eine höheren monatlichen Aufwand dar und wenn finanziell die Mittel fehlen, sich für beide Fälle abzusichern, würde ich mich immer für die BU entscheiden.

Denn wie beschrieben, hast du bei einer guten BU keine Verweisung und generell steht der Prüfung deines Gesundheitszustandes weniger im Wege als bei der DU, sodass du einfach gesagt wesentlich leichter an die Leistung bekommst.


 

Ich hoffe, dass du mit diesem Blogartikel einen tieferen Einblick zu diesem Thema bekommen hast und nun besser verstehst, wie wichtig es ist, sich situationsabhängig abzusichern. Wenn du noch weitere Fragen hast oder eine individuelle Beratung wünschst, kannst du gerne über den Button einen Termin mit mir vereinbaren. Gemeinsam werden wir dann deine individuelle Situation beurteilen und deine passende Versicherungslösungen erarbeiten.


Das Lösungskonzept wird anhand deiner individuellen Bedürfnisse entwickelt und bleibt steht übersichtlich und transparent, selbstverständlich bleiben die Beiträge stehts im vorgegeben Vorsorgebudget.


Ich freue mich auf dich!


Beste Grüße

Tim






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